Sehr großes Experten-Interesse am Fachgespräch der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema "Vorbereitungen zur Wallet: von eID zu EUDI"
Die Politik hat das Thema Digitalisierung schon seit Jahren auf der Agenda. Ein Fachgespräch zu sicheren digitalen Identitäten in dieser Breite ist im Bundestag bisher noch eine Seltenheit.
18.06.2024
Nahezu 80 Experten sind am 13. Juni 2024 der Einladung von MdB Dr. Markus Reichel und MdB Dr. Reinhard Brandl zum Fachgespräch ins Abgeordnetenhaus des Deutschen Bundestages gefolgt. Gekommen war auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Nadine Schön. Dabei waren neben dem Vorstand von buergerservice.org Rudolf Philipeit auch Vertreterinnen und Vertreter der Vereinsmitglieder Bundesdruckerei, DATABUND, HSH, Deutsche Telekom, Deutsche Rentenversicherung Bund, Governikus, FP und Verimi.
Im Fachgespräch ging es um die Beantwortung dieser Fragen:
- Wie würden Sie die EUDI-Wallet ausgestalten und welche Akteure könnten dabei welche Aufgaben übernehmen?
- Welche Anforderungen an die Sicherheit der EUDI-Wallet würden Sie stellen?
- Wie kann aus Ihrer Sicht eine möglichst weite Verbreitung der EUDI-Wallet erreicht werden bzw. welche Aspekte sind dafür zu berücksichtigen?
- Welche Voraussetzungen müssen seitens des Staates und des Gesetzgebers noch geschaffen werden, damit die EUDI-Wallet möglichst erfolgreich wird?
- Welche Rolle können alternative Identifizierungsverfahren (Video-Ident und Auto-Ident) als Übergangslösung bzw. im Identitätsökosystem weiterhin spielen?
Die Anwesenden haben nach Aufruf durch Herrn Dr. Reichel nahezu im Minutentakt ihre Antworten gegeben. Die Antworten sollen konsolidiert und Basis für die Diskussion in der Fraktion werden.
Drei bemerkenswerte Antworten haben wir an dieser Stelle festgehalten:
- Stephan Hauber lieferte für den DATABUND entscheidende Beiträge aus der Sicht der Melderegister:
Eine digitale Identität muss dabei zwingend an die physische gekoppelt sein, für die nur der Staat allein die Verantwortung hat. Die eID des Personalausweises ist dafür ein gutes Beispiel. Wallets können aber auch von privaten Anbietern kommen. Wallets können Identitäten integrieren, so wie der Ausweis in unserer Brieftasche steckt. - Rudolf Philipeit ging zu den Fragen 3 (Verbreitung EUDI) und 4 (Voraussetzungen des Staates) mit einem Hinweis auf das Personalausweisgesetz Paragraph 11 Abs. 3 auf die Informationspflichten des Staates gegenüber den Antragstellern für einen Personalausweis ein. Das Schlüsselelement für die EUDI-Wallet ist die eID. Eine Verbreitung der EUDI-Wallet bedarf also direkt auch der Verbreitung der eID. Heute mangelt die Verbreitung von Akzeptanz und Nutzung der eID am fehlenden Wissen um die eID in allen relevanten Bereichen. Was liegt also näher, als dass der Staat seinen im Gesetz verankerten Informationspflichten noch besser gerecht wird.
- Ein weiterer interessanter Hinweis kam von einem Vertreter des DSGV. Er berichtete von seinem Erfahrungsaustausch mit Gesprächspartnern in Schweden. In Schweden verwendet man üblicherweise die BankID, um sich in der digitalen Welt auszuweisen. Die Sicherheit lässt dabei zunehmend zu Wünschen übrig. Mit einer vom Staat ausgegebenen physischen Karte will man zukünftig in Schweden die Sicherheit deutlich erhöhen. Die Gesprächspartner haben dabei den Deutschen Personalausweis als eine sehr gute Lösung bezeichnet.
Im Nachgang zum Fachgespräch wurden die Experten um eine schriftliche Beantwortung der gestellten Fragen gebeten. Die Antworten von buergerservice.org wurden in einer PDF-Datei zusammengestellt:
Zur Frage 1 geht buergerservice.org u.a. auf den Mehrwert einer rechtssicheren any2any-Kommunikationskomponente für die EUDI-Wallet ein. buergerservice.org schlägt hierbei eine Art “WhatsApp für Geschäftsprozesse” vor. Ganz grundsätzlich wird WhatsApp aktuell in diese Richtung weiterentwickelt (s. Artikel auf handelsbalatt.com vom 27.06.2024 )
Zurück zu den aktuellen Meldungen.